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Detailergebnis zu DOK-Nr. 47907

Konzeption und Inhalt von Funktionsbauverträgen

Autoren E. Knoll
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes

Straße und Autobahn 50 (1999) Nr. 1, S. 10-14, 5 B

Mit der Vergabe von Funktionsbauverträgen verbindet das BMVBW die Absicht, Straßenbauverträge für den Neubau (Grunderneuerung) und die Erhaltungsarbeiten über einen längeren Erhaltungszeitraum (EZR) abzuschließen. Diese längerfristigen Bauverträge beseitigen den Nachteil von konventionellen Verträgen, in denen die unterschiedliche Gebrauchsdauer der verschiedenen Bauweisen und der unterschiedliche Erhaltungsaufwand bei der Wertung der Angebote kaum oder gar nicht berücksichtigt werden. Leitgedanken der Entwicklung der Vertragsform "Funktionsbauvertrag" sind die Anhebung des Qualitätsstandards bei der Ausführung von Bauleistung, d.h. von Straßenbau und baulicher Erhaltung und die Steigerung der Effektivität der aufzuwendenden Erhaltungsmittel. Um dem Auftragnehmer bereits bei dem Entwurf die Möglichkeit zu geben, eigene Innovationen einzubringen, werden die Leistungen für den Entwurf, den Bau und die bauliche Erhaltung des Straßenoberbaues hierbei in einer ersten Stufe nach VOB/A § 9 Nr. 10-12 nach Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben. In weiteren Schritten können FBV nur für Erhaltungsarbeiten mit und ohne Einbeziehung der betrieblichen Erhaltung vergeben werden. Durch die langfristige Vertragsbindung (> 20 Jahre) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer können wesentliche Teile der für den Straßenoberbau geltenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrbahndecken aus Beton oder Asphalt und für Tragschichten außer Kraft gesetzt werden. Der Vorteil von FBV liegt für den Auftraggeber in der personellen und fachlichen Entlastung und für den Auftragnehmer darin, daß er langfristig vertragliche Bindungen mit der Straßenbauverwaltung hat, die zu einer kontinuierlichen Auslastung des Unternehmens führt.