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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48023

Wirtschaftliche Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen

Autoren A. Eckhardt
E. Seitz
Sachgebiete 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Bern: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, 1998, 208 S., zahlr. B, T, Q (bfu-Report H. 35)

Ziel der Studie der bfu (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung) ist es, ein Modell für Nutzen-Kosten-Analysen von Sicherheitsmaßnahmen zur Senkung der Risiken von Nichtberufsunfällen und zur Milderung der Unfallfolgen zu entwickeln und exemplarisch (22 Maßnahmen) anzuwenden. Wesentliche Anwendungsbereiche: Straßenverkehr (12 Maßnahmen), Sport (4), Haushalt (5), Lehrerbildungsinstitute (1). In der gesamtwirtschaftlichen Analyse wird der Nutzen auf Basis der Unfallstatistiken sowie Expertenmeinungen zum Wirkungsbereich, zur Wirkung, zum Realisierungsgrad und zum Beachtungsgrad der Maßnahme abgeschätzt (Personenzahl, die vor Tod oder Verletzungen bewahrt werden). Die Monetarisierung erfolgt mit Hilfe sozialer Unfallkosten und Gewichtung über Risikokategorien auf Basis der Freiwilligkeit, mit der ein Risiko eingegangen wird. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten ergeben sich aus den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, technische Ausrüstung und Personal. Neben den Investitionen werden zudem Kosten für Unterhalt und Wartung erfaßt. Das Verhältnis von Nutzen und Kosten wird als Maß für die wirtschaftliche Effizienz der untersuchten Maßnahmen verwendet. Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr schneiden gegenüber Maßnahmen aus den anderen Bereichen sehr gut ab. Der Arbeitsaufwand zur Anwendung des Verfahrens wird mit etwa einem Personentag zur Beurteilung einer Maßnahme angegeben. Neben der Wirtschaftlichkeitsanalyse wird die Durchführbarkeit einer Sicherheitsmaßnahme untersucht. Sie wird wesentlich durch die Akzeptanz der Maßnahme in der Öffentlichkeit (Kriterien: z.B. Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Kostenfolgen) und bei der Zielgruppe (Kriterium: vor allem Betroffenheit) bestimmt. Die Bewertung der Durchführbarkeit ist von einzelnen Kriterien geprägt, die bei den vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen besonders stark differieren, z.B. der Freiwilligkeit, mit der eine Maßnahme umgesetzt werden kann.