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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48118

Handlungsrahmen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Praxis

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Natur und Landschaft 74 (1999) Nr. 2, S. 65-73, 3 B, 6 T, zahlr. Q

Pläne und Projekte, die mögliche FFH-Gebiete sowie SPA (offiziell gemeldete Vogelschutzgebiete) beeinträchtigen könnten, müssen einer besonderen Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist Teil eines in der FFH-RL beschriebenen Zulassungsverfahrens, das auch Ausnahmemöglichkeiten enthält. Solche Ausnahmen gibt es für pflichtwidrig nicht gemeldete Vogelschutzgebiete nicht. Bei der Erarbeitung einer Verträglichkeitsprüfung sind eine Reihe von Aspekten zu beachten, die ausführlich erörtert werden. Trotz der gegebenen fachlichen Hinweise birgt die FFH-RL noch etliche Rechtsunsicherheiten in sich, die erst nach vollständiger Meldung von Natura-2000-Gebieten und weiteren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes zu klären sind. Der Umstand, daß Deutschland seinen Meldepflichten schon seit Jahren nicht nachgekommen ist, geht so nicht nur zu Lasten des Naturschutzes, sondern wird auch auf dem Rücken der mit der Planung beauftragten Gutachter ausgetragen.