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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48169

Gütesicherung von Baustoffen aus Kohlekraftwerken

Autoren H.W. Thamm
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Straßen- und Tiefbau 52 (1998) Nr. 7/8, S. 10-14, 5 B, 2 T, 10 Q

In den deutschen Steinkohlenkraftwerken fallen jährlich 6 Mio. t mineralischer Stoffe als Rückstände der verbrannten Kohle an. Ein wesentlicher Anteil wird im Straßen- und Tiefbau verwendet. Um einen zweckmäßigen Einsatz zu sichern, wurde von allen beteiligten Fachkreisen ein ausführliches Regelwerk mit Güte-, Prüf- und Anwendungsbestimmungen für Steinkohlenflugaschen und Schmelzkammergranulat erstellt. Steinkohlenflugaschen werden in den Entstaubungsanlagen aus den Rauchgasen von Trockenfeuerungen (1.200 Grad Celsius und von Schmelzkammerfeuerungen (1.500 Grad Celsius) als feinkörniger Staub glasiger Partikel abgetrennt. Schmelzkammergranulat entsteht bei der schockartigen Abkühlung der in der Schmelzkammerfeuerung anfallenden Schmelze der Verbrennungsrückstände in einem Wasserbad. Es besteht aus der Körnung 0,2 bis 11 mm, davon den Hauptanteil im Sandkornbereich. Als Anwendungsmöglichkeiten für die Flugasche werden genannt: Straßenoberbau, dabei der Einsatz als Füller im Asphalt, Befestigung ländlicher Wege, Parkplätze, Rad- und Gehwege. Der Hauptanteil wird allerdings aufgrund der puzzolanischen Eigenschaften zur Herstellung von Beton genutzt. Die Flugaschen können eluierbare Anteile wasserbeeinträchtigender Stoffe wie Schwermetalle oder Salze enthalten, was beim Straßen- und Tiefbau zu Einschränkungen aus wasserwirtschaftlicher Sicht führen kann. Schmelzkammergranulat kann in allen Bereichen des Straßen- und Erdbaus eingesetzt werden. Es ist witterungsbeständig und hat in Schichten eine hohe Scherfestigkeit, große Wasserdurchlässigkeit und gute Filterwirkung. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ergeben sich keine Einschränkungen. Eine Gütegemeinschaft Baustoffe aus Kraftwerken GüBK sichert die Qualität der beiden Arten Kraftwerksrückstände für die Bereiche Straßenbau sowie für den Erd- und Grundbau. Zugrunde liegen die Güte- und Prüfbestimmungen der einschlägigen Technischen Vorschriften und Richtlinien und DIN-Normen, unterteilt in Eignungsnachweis, Eigen- und Fremdüberwachung und Güte-Kennzeichnung.