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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48222

Bedarfs-, Verkehrsentwicklungs-, Nahverkehrs- und Bauleitpläne - Die Strategische Umweltprüfung wird kommen

Autoren J. Gerlach
A. Hoppenstedt
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Straßenverkehrstechnik 43 (1999) Nr. 4, S. 165-170, 2 B

Die Europäische Kommission hat mit einem Richtlinienvorschlag die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme gefordert. Demnach soll die sogenannte Strategische Umweltprüfung ( SUP) in den Mitgliedstaaten der EU zwei Jahre nach Inkrafttreten des Richtlinienvorschlages in Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden. Der Kerngedanke des EU-Vorschlages ist es, daß Umweltbelange so frühzeitig wie möglich berücksichtigt werden, in dem eine Umwelterklärung vor Fertigstellung von Plänen und Programmen erarbeitet werden muß und die Pflicht zur Berücksichtigung dieser Umwelterklärung bei der Erarbeitung und Verabschiedung dieser Pläne und Programme besteht. Dabei sind all diejenigen Pläne und Programme zu prüfen, die als Rahmen für künftige Genehmigungen erarbeitet und angenommen werden, einschließlich Verkehrsinfrastrukturpläne und Programme sowie Pläne der Raumordnung oder Bodennutzung. Der Vergleich des derzeitigen Verkehrsplanungsprozesses mit den in dem Richtlinienvorschlag gestellten Anforderungen macht deutlich, daß das derzeitige Verfahren einer projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt werden muß. Ein wesentlicher Kernpunkt ist dabei die Entwicklung und Festlegung von Umweltqualitätszielen sowie die Prüfung des Zielerreichungsgrades unter Zugrundelegung von unterschiedlichen Varianten. Im Rahmen der Aufstellung der Umwelterklärung muß in Zukunft festgelegt werden, welche Prüfkriterien und Umweltstandards bei der Aufstellung von Plänen und Programmen berücksichtigt werden müssen. Im Verkehrssektor wird dies beispielsweise erhebliche Auswirkungen auf die Aufstellung von Bedarfs-, Verkehrsentwicklungs-, Nahverkehrs- und Bauleitplänen haben.