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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48512

Stand der Technik der Systeme zur Kontrolle des Verkehrslärms (Orig. ital.: Stato dell'arte dei sistemi per il controllo dei rumori)

Autoren E. Rendina
Sachgebiete 14.5 Akustische Eigenschaften (Lärmminderung)

Strade 99 (1999) Nr. 1346, S. 58-64, 10 B

Vor dem Hintergrund des sehr weitreichenden Rahmengesetzes Nr. 447/95, das sowohl Wohngebiete als auch Außengebiete betrifft sowie feste und bewegliche Lärmquellen, hierfür Emissions- sowie Immissionsgrenzwerte festlegt und die Verantwortlichkeit sowohl der Privaten als auch der öffentlichen Einrichtungen und der Regierung regelt, wird nach einer einführenden Betrachtung grundlegender Fragen und Probleme auf die möglichen Interventionen zur Lärmreduzierung eingegangen. Das betrifft z.B. Maßnahmen zur Lärmminderung an der Lärmquelle (wozu hier auch Fragen der Straßentrassierung gezählt werden), neue Technologien und Materialien für die Abschirmung/Abschwächung. Näher eingegangen und kritisch beleuchtet werden die mit dem Gesetz über die akustische Umweltbeeinflussung aus 1991 für Italien festgelegten Höchstwerte; das Gesetz läßt eine Reihe von Fragen offen und hat somit nur einen Übergangscharakter, so daß z.Z. die Regionen ergänzende Bestimmungen vorbereiten. Was die staatlichen Kompetenzen zur Kontrolle des Lärms anbelangt, so haben insbesondere die norditalienischen Regionen Initiativen für Regelungen ergriffen, mit denen Maßnahmen und ggf. Sanktionen festgelegt werden. Bußgelder bis 20 Mio. Lire sind möglich. 70 % der Einnahmen aus solchen Bußen stehen den Gemeinden für Sanierungsmaßnahmen zu. Die sachgerechte Verwendung dieser Gelder scheitert z.Z. aber daran, daß die wenigsten Gemeinden gültige Entwicklungs- oder Sanierungspläne haben. Gemeinden mit > 50.000 Einwohner müssen alle 2 Jahre einen Bericht über den Stand der Lärmbekämpfung vorlegen. Das Gesetz bestimmt auch, daß diese Gemeinden über entsprechende Fachleute verfügen müssen. Abschließend wird noch auf die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Autobahn-Konzessionäre eingegangen, was insbesondere seit 1996 die Verpflichtung zum Bau von Lärmschutzeinrichtungen und für sonstige Maßnahmen einschließt. Die Gesellschaft Autostrade schätzt, daß sie bei den vorgesehenen gesetzlichen Mitteln 20 Jahre benötigt, um ihr Netz den gesetzlichen Anforderungen entsprechend zu sanieren.