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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48595

Freisetzung flüchtiger Substanzen aus zementgebundenen Bauprodukten (Teil 1 und 2)

Autoren G. Spanka
G. Thielen
Sachgebiete 4.2 Berufsfragen
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk

Beton 49 (1999) Nr. 2, S. 111-114, 3 T, 25 Q / Nr. 3, S. 173-177, 8 B

Aus Beton und anderen zementgebundenen Baustoffen können unter bestimmten Voraussetzungen gasförmige Emissionen in geringem Umfang freigesetzt werden. Ursache sind die bei der Zementherstellung benutzten Mahlhilfen, die in steigendem Umfang verwendeten Flugaschen oder die häufig eingesetzten Zusatzmittel. Propylenglycole und Triethanolamin, die als Mahlhilfen in Mengen von 0,10 bis 0,52 kg/t Zement zugesetzt werden, haben Siedepunkt von 189 Grad Celsius bzw. 360 Grad Celsius, so daß unter normalen Verhältnissen nicht mit Ausgasungen organischer Substanzen aus dem Zement zu rechnen ist. In Kohlekraftwerken wird zur Reduzierung der NO(Index x)-Gehalt der Rauchgase Ammoniak verwendet, das in Form von Salzen in den Flugaschen verbleibt. In alkalischen Medien kann dieses Ammoniak wieder freigesetzt werden und zu Geruchsbelästigungen führen. Die Wirkstoffe der Betonzusatzmittel werden fest und dauerhaft in die Zementsteinmatrix eingebunden. Lediglich die aus Gründen der Haltbarkeit verwendeten Konservierungsstoffe Formaldehyd oder phenolische Verbindungen könnten unter der Annahme, daß sie vollständig an die Innenraumluft abgegeben werden, rechnerisch zu einer Überschreitung der äußerst geringen zulässigen Werte führen. Die Ergebnisse der praxisorientierten Versuche zeigen, daß organische Ausgasungen aus dem Zement nicht nachweisbar sind. Bei Flugaschebetonen kann zwar die mit 3,8 mg/m³ angegebene Geruchsschwelle erreicht werden, die MAK-Werte wurden jedoch um den Faktor 8 unterschritten. Auch die Abgabe von Formaldehyd aus Zusatzmitteln liegt für den Nutzer solcher Produkte weit unter den zulässigen Grenzwerten. Lediglich bei der Herstellung können sich unter ungünstigen Umständen kurzfristige Überschreitungen der MAK-Werte ergeben.