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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48650

Von der Bahnreform zur ÖPNV-Strukturreform - Mehr Gestaltung und Kosteneffizienz im ÖPNV

Autoren F. Berschin
G. Hickmann
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Internationales Verkehrswesen 50 (1998) Nr. 12, S. 600-606, 2 B, zahlr. Q

Die Bahnstrukturreform 1994, verbunden mit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), hat die Bedingungen, unter denen der SPNV verantwortet, gesteuert und betrieben wird, grundlegend verändert und verbessert. Eine entsprechende Strukturreform für den "übrigen", straßengebundenen ÖPNV steht bislang aus. Durch den heutigen Rechtsrahmen wird eine Vorwärtsstrategie für den ÖPNV, die zugleich kosteneffizient ist, behindert. Zudem kollidiert er mit geltendem EG-Recht, welches beim Einsatz öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Ausschließlichkeitsrechten grundsätzlich eine Vergabe im Wettbewerb vorsieht. Die notwendige Strukturreform sollte u.a. auf folgenden Eckpunkten aufbauen: 1. Schaffen von Flächenkonzessionen in der Hand der ÖPNV-Aufgabenträger, 2. Integrierte Angebotsplanung und -bestellung sowie Festlegung des Tarifs durch eine kommunal getragene Verkehrsgesellschaft, 3. Koordinationspflicht der Aufgabenträger zur Herstellung der durchgängigen Benutzbarkeit des ÖPNV, 4. Durchführung des Verkehrs durch die Verkehrsunternehmen im Auftrag und gegen Vergütung des Bestellers, 5. Organisatorische/institutionelle Trennung von Fahrweg und Betrieb, 6. Wettbewerbsneutrale Gestaltung des Querverbunds, d.h. Querverbund auf Bestellerebene (Regiegesellschaft). Zentraler und unabdingbar verknüpfter Bestandteil muß eine grundlegende Reform der ÖPNV-Finanzierung sein. Analog der Bahnreform sind alle staatlichen Förderungen und Ausgleichsleistungen an einzelne Verkehrsunternehmen aufzugeben. Statt dessen müssen die Aufgabenträger die Mittel gebündelt und pauschaliert zur Bestellung der ÖPNV-Leistungen zugewiesen bekommen ("Regionalisierungsmittel ÖSPV"). In Erwägung zu ziehen ist auch ein Einbezug der GVFG-Fördermittel für Infrastrukturanlagen sowie der bisherigen Verbundfördermittel der Länder in diesen pauschalierten Förderweg.