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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48857

Kommerziell verwaltete Straßenfonds: Straßenverwaltung als Geschäftsführung nicht als Bürokratie (Orig. engl.: Commercially managed road funds: managing roads like a business, not like a bureaucracy)

Autoren I.G. Heggie
Sachgebiete 2.0 Allgemeines

Transportation 26 (1999) Nr. 1, S. 87-111, 1 T, 14 Q

Nachdem nahezu weltweit die Mittel für den Bau und die Unterhaltung von Straßen knapper zu werden scheinen, ist es an der Zeit, bestehende Finanzierungssysteme zu reformieren, um einen drohenden Kollaps des bestehenden Straßensystems infolge eines Finanzierungsstaus zu vermeiden. Nachdem für Neubauten mit der Privatfinanzierung ein Mittel gefunden wurde, die öffentlichen Haushalte von der Vorhaltung des Systems Straße zu entlasten und nur für die Nutzung des Systems zu zahlen, gilt es nun auch eine adäquate Straßenunterhaltung zu garantieren, ohne auf das allgemeine Steuersystem zurückgreifen zu müssen. Weltweit wurden in vielen Ländern sogenannte Straßenfonds eingerichtet, denen zweckgebundene Abgaben wie Kraftfahrzeugsteuern, Mineralölsteuern, Straßenbenutzungsgebühren, aber auch Strafen aus allgemeinen Verkehrsdelikten nach dem Prinzip "Gebühr für Leistung" zufließen. Diese Straßenfonds wurden mit ihrer Einrichtung unter ein mehr oder weniger unabhängiges, kommerzielles Management gestellt, deren verschiedene Formen der Autor anhand von Beispielen vorstellt und dabei deren legale Basis prüft sowie die Finanzierung der Fonds, die Verteilung der Mittel und die Kontrollmöglichkeiten der Gremien beleuchtet. Von der gesetzlich legitimierten Stellung dieser aus verschiedenen betroffenen Interessengruppen zusammengesetzten Gremien hängt es ab, ob die Straßenfonds auch wirklich für den Bau und die Unterhaltung der Straßen verwendet werden und nicht anderen Ressorts zufließen. Nur bei einer starken Position der Fondverwaltungen können z.B. die Straßentarife in angemessener Höhe festgelegt werden und entsprechende Prüfungen der Ausgaben und der tatsächlich ausgeführten Unterhaltungsarbeiten erfolgen.