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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48865

Wie läßt sich Verkehrsberuhigung ÖPNV-verträglich gestalten? - "Werkzeugkoffer" zur Abmilderung der Nachteile von Tempo-30-Zonen

Autoren B.E. Nickel
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 16 (1998) Nr. 10, S. 20-25, 8 B, 1 T, 7 Q

Die Vereinbarkeit von Verkehrsberuhigung für den MIV mit Attraktivität und Wirtschaftlichkeit für den Linienverkehr, insbesondere mit Omnibussen, wird gelegentlich hinterfragt. Verkehrsunternehmen berichten immer wieder, daß die größte Beeinträchtigung ( Fahrzeitverlust, Fahrerbeanspruchung) aus der Aufhebung der Vorfahrt in verkehrsberuhigten Bereichen zugunsten einer Rechts-vor-Links-Regelung resultiert. In dieser Situation hat der VDV eine Umfrage bei seinen Mitgliedsunternehmen durchgeführt. In 151 Antworten konnten 28 Unternehmen mit ihren Hinweisen zu dem erhofften "Werkzeugkoffer" mit Maßnahmen beitragen, mit denen die negativen Folgewirkungen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Tempo-30-Zonen auf den ÖPNV unter den jeweiligen örtlichen Verhältnissen möglichst weitgehend vermieden oder kompensiert werden können. Diese Maßnahmen gehen zum Teil über das Repertoire dessen hinaus, was die gemeinsame FGSV/VDV-Schrift "ÖPNV und Verkehrsberuhigung" anbietet und stellen teilweise Kompromisse dar, mit denen der ÖPNV leben kann. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Beibehaltung der Vorfahrt, das Freihalten des Linienweges durch Halteverbote, die Anordnung der Bushaltestellen am Fahrbahnrand oder als Pfropfenhaltestelle, die Durchfahrmöglichkeit für den Bus an MIV-Sperren oder die Kompensation von nicht vermeidbaren Fahrzeitverlusten infolge von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch Beschleunigungsmaßnahmen an anderen Stellen.