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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48866

Das Ziel der Städte ist ein lückenloses Radverkehrsnetz - Erste Erfahrungen mit der "Fahrradnovelle"

Autoren A. Welge
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege

Städtetag 52 (1999) Nr. 7, S. 17-21, 3 B

Die Fahrradnovelle vom 1.9.1997 hat in die StVO mehrere Regelungen eingefügt, mit denen der Radverkehr in den Kommunen gefördert werden kann. Wenn auch die zugehörigen Bestimmungen in der Verwaltungsvorschrift zur StVO als Regelungswut empfunden wird, mit denen auch häufig überzogene Standards gefordert werden, ist die Änderung ein Schritt in die richtige Richtung. Zwischenzeitlich liegen aus den Kommunen Erfahrungen mit den neuen Regelungen vor. Die Einschränkung der Pflicht zur Benutzung der Radwege hat mancherorts zu einem beträchtlichen Beschilderungsaufwand geführt; hilfreicher wäre die generelle Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Radwege gewesen. Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Fortschritt; die positiven Erfahrungen sollten dazu führen, die bislang befristete Regelung auf Dauer einzuführen und die restriktiven Vorgaben der VwV erheblich zu reduzieren. Gleichfalls wird die Freigabe der Gehwege für radfahrende Kinder bis zum 10. Lebensjahr begrüßt, nachteilige Erfahrungen sind nicht bekannt geworden. Von der neuen Möglichkeit Fahrradstraßen einzurichten wird nur sehr zögerlich Gebrauch gemacht; die VwV hemmt die Gemeinden durch überzogene Forderungen.