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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48872

Schätzverfahren zur Leistungsbeurteilung von Knoten ohne Lichtsignalanlage (FA 13/95)

Autoren T. Isenring
S. Ballmer
H.-U. Erb
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte
5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit)

Zürich: Vereinigung Schweizerischer Straßenfachleute (VSS), 1999, 44 S., 14 B, zahlr. T, 19 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 422)

In der Schweiz sind zwischen 1993 und 1999 Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlagen durchgeführt worden. Die Arbeiten konzentrieren sich auf die Frage: Ist das deutsche Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von 1991 auch in der Schweiz anwendbar? Neuere Entwicklungen, z.B. das deutsche HBS (Entwurf) von 1994 oder das amerikanische HCM von 1997 sind den Verfassern zwar bekannt, sie werden jedoch nicht als Referenz herangezogen. Zum Vergleich werden Beobachtungen des Verkehrsablaufs durch Video an 14 vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in der Schweiz durchgeführt. Dabei wurden gesättigte Intervalle (d.h. mit ständigem Rückstau) zwischen 11 und 74 Minuten Dauer beobachtet. Die dabei beobachteten Durchflüsse für Linkseinbieger wurden als reale Kapazität betrachtet. Denen sind die nach dem FGSV-Merkblatt von 1991 errechneten Kapazitäten gegenübergestellt worden. Es ergaben sich Abweichungen zwischen +60 und -141 Pkw-E/h. Der Mittelwert lag bei -90 Pkw-E/h; d.h. es konnten 90 Pkw/h mehr fahren als berechnet wurden. Dem schließt sich eine ganze Reihe von Berechnungen und Überlegungen darüber an, wie der Fehler verringert werden kann. Dabei zeigt sich, daß eine ganze Reihe von Korrekturen, die in den deutschen Berechnungsverfahren zwischenzeitlich vorgenommen wurden (einheitlich mit 50 km/h auf der Hauptstraße rechnen, Berücksichtigung von Stop-Zeichen), in die richtige Richtung gehen. Neu ist: Die Rechtsabbieger von der Hauptstraße sollten nicht berücksichtigt werden. Trotz aller Überlegungen wird empfohlen, das FGSV-Merkblatt von 1991 auch in der Schweiz einzuführen. Die damit errechneten Werte der Kapazität sollen jedoch pauschal um 90 Pkw/h erhöht werden.