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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48961

Was kommt in der EU auf die Ingenieure zu? - Der EU-Gerichtshof wird nationale Regeln gegen den freien Wettbewerb auf die Dauer nicht mehr zulassen

Autoren W. Oberlander
V. Vorbeck
Sachgebiete 0.12 Ingenieurberuf

Deutsches Ingenieurblatt 4 (1997) Nr. 1/2, S. 32-39, 18 Q

In der "Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)" hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Das bedeutet auch für Ingenieure, daß nationale Beschränkungen gegen den freien Wettbewerb auf die Dauer nicht mehr zugelassen sein werden. Aus den Grundsätzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit ergeben sich für Ingenieure insbesondere folgende Probleme: Standesspezifisches Berufsrecht, wie zum Beispiel Gebührenordnungen, Standesordnungen und Werbebeschränkungen werden als wettbewerbsbeschränkend und damit revisionsbedürftig eingestuft. Die Haftungsverantwortung soll auch für Ingenieurleistungen erheblich ausgeweitet werden. Die im gesamten Wirtschaftsraum der EU übliche Regionalbindung der Auftragsvergabe sowie die freihändige Vergabe von Bauleistungen insbesondere durch die öffentliche Hand entsprechen nicht dem angestrebten merkantilen Wettbewerbsverständnis.