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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49078

Bewertung der Pünktlichkeit - Direkte Nutzenmessung führt zu monetären Ergebnissen

Autoren T. Ackermann
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Nahverkehr 17 (1999) Nr. 7/8, S. 39-43, 6 B, 4 T, 1 Q

Pünktlichkeit ist ein Qualitätsparameter, der einerseits eine Kundenforderung an die Dienstleistung Bahnreise und andererseits eine quantifizierbare Größe für das Qualitätsmanagement im Eisenbahnbetrieb darstellt. Zwischen Pünktlichkeit und Schnelligkeit besteht ein Austauschverhältnis, das sich schon bei der Bemessung der Fahrzeitzuschläge zur technisch-betrieblich notwendigen Fahrzeit zeigt. Die Eisenbahnbetriebswissenschaft hat hier die Aufgabe, Planungshilfen zu geben, um das relative Optimum zwischen einer kurzen Beförderungszeit und dem Auffangen von Verspätungen zu erreichen. Da sowohl die Pünktlichkeit als auch die Schnelligkeit eine wesentliche Forderung der Kunden darstellt, kann ein Abwägen nur durch Kunden erfolgen. Durch eine geeignete Befragungstechnik (direkte Nutzenmessung) kann das relative Gewicht einer Verspätungsminute im Vergleich zu einer Minute zusätzlicher Beförderungszeit erhoben werden. Mit diesem Gewichtungsfaktor ist es möglich, eine quantitative Aussage über die aus Kundensicht wünschenswerte relative Höhe der Fahrzeitzuschläge für eine Zugfahrt zu treffen. Aber nur die überproportionale Verbesserung eines Faktors, z.B. durch Vermeidung von Verspätungen, verspricht eine Steigerung der Angebotsattraktivität. Das Vermeiden von Verspätungen erfordert aber oft den Einsatz begrenzter Ressourcen. Um dessen Wirtschaftlichkeit darstellen zu können, muß ein monetärer Wert der Pünktlichkeit bekannt sein. Diesen Wert zu ermitteln, war eines der Ziele der diesem Artikel zugrundeliegenden Dissertation. Ausgehend von einer synoptischen Auswertung vorhandener Vorstudien wird ein Wert ermittelt, den jede Verspätungsminute an Erlösverlusten und Mehrkosten hervorruft. Dieser Wert kann eingesetzt werden, um Investitionen in eine Verbesserung der Pünktlichkeit quantitativ zu rechtfertigen. Er kann ebenfalls angewendet werden, um den Wert der Pünktlichkeit zwischen dem Netzbetreiber und den Verkehrsunternehmen oder gegenüber Dritten vertraglich festzulegen.