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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49085

Kommunales Baumschutzrecht - Darstellung

Autoren U. Dreßler
M. Rabbe
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

2., überarb. Aufl. - Wiesbaden: Kommunal- und Schul-Verlag, 1999, 106 S., zahlr. Q

Im Sinne einer effektiven Umweltvorsorgepolitik hat der Schutz des vorhandenen Baumbestandes im Kommunalbereich einen hohen Stellenwert. Die Bemühungen der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden auf dem Gebiet des kommunalen Baumschutzes und die 1990 erlassene Wiesbadener Baumschutzsatzung haben überregional Beachtung gefunden und sind Vorbild für viele kommunale Baumschutzsatzungen und -verordnungen. Nach der positiven Resonanz der 1. Auflage der "Rechtlichen Erläuterungen und Fachlichen Hinweise" zum kommunalen Baumschutzrecht liegt nun aus der Reihe Praxis der Kommunalverwaltung die 2. Auflage der systematischen Darstellung des kommunalen Baumschutzrechts vor. Unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsliteratur und den Erfahrungen über die Anwendung der Wiesbadener Baumschutzsatzung von 1990 wird im ersten Teil der Broschüre ein systematischer Überblick über die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen des kommunalen Baumschutzrechts gegeben. In einer Synopse werden die wichtigsten landesgesetzlichen Bestimmungen zum kommunalen Baumschutz in den deutschen Bundesländern dokumentiert sowie die Wiesbadener Baumschutzsatzung von 1990 dargelegt und umfassend erläutert. Der 2. Teil umfaßt fachliche Grundsätze zum Baumschutz. Als Arbeitshilfe für die Praxis werden ein "Mustermerkblatt zum Schutz von Bäumen auf Baustellen und im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung" sowie eine Mustercheckliste vorgestellt. Ergänzt werden die Ausführungen durch ein Baumartenverzeichnis für die Verwendung geeigneter heimischer Baumarten. Neben einer Übersicht über grundsätzliche Baum- und Baumpflegebegriffe werden die Grundbegriffe und Grundregeln des Baumschnittes erläutert. Wichtige Normen und Richtlinien zum Baumschutz werden abschließend dargelegt.