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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49496

Funktionsbauverträge

Autoren R. Roos
E. Knoll
W. Ressel
Sachgebiete 3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht

Bonn: Bundesdruckerei, 1999, 192 S., 24 B, 24 T, Anhang (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBW, Bonn) H. 780)

Die heute übliche Vertragsform zur Vereinbarung von Straßenbauleistungen hat dazu geführt, daß bei der Vergabe von Straßenbauleistungen Bauweisen im Hinblick auf die Gebrauchseigenschaften im Nutzungszeitraum kaum bewertet wurden. Der Funktionsbauvertrag soll das Interesse an einer langen Nutzungsdauer des Bauwerks "Straße" mit größtmöglicher Gesamtwirtschaftlichkeit fördern. Die Vereinbarungen im Rahmen eines Funktionsbauvertrages zielen im besonderen auf die Gebrauchseigenschaften Sicherheit und Befahrbarkeit. Im Rahmen des FE-Vorhabens wurden die Elemente zur Gestaltung einer Vertragsform für Straßenbauleistungen, die die Herstellung von Funktionen des Straßenkörpers und ihre Erhaltung über einen langen Zeitraum in einem Vertrag zusammenfaßt, entwickelt und beschrieben. Das Bauwerk Straße wird durch den Auftragnehmer nach seiner im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A § 9, Nr. 10 (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm) im Wettbewerb durchgesetzten ausführungstechnischen Konzeption hergestellt und für einen Zeitraum von 20 Jahren baulich erhalten. Die zu erbringende Leistung wird allein durch Funktionsanforderungen an den herzustellenden oder grundzuerneuernden und dann baulich zu erhaltenden Straßenkörper definiert. Die maßgeblichen Funktionsanforderungen wurden in einem Entwurf Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen für Funktionsbauverträge (ZTV Funktion - StB) zusammengestellt. Zur Vergütung der im Rahmen eines Funktionsbauvertrags erbrachten Leistungen wurde einerseits die konventionelle Vergütung der Herstellung des Erdkörpers und des Straßenoberbaus, andererseits ein zeitproportionaler Vergütungsmodus für den Erhaltungszeitraum vorgeschlagen.