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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50123

Probleme der Regionalisierung des ÖPNV und Ansatzpunkte für ihre Lösung

Autoren
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 69 (1998) Nr. 4, S. 213-223

Die Verf. konstatieren, dass sich die Verkehrsunternehmen unter Berufung auf die im Personenbeförderungsgesetz definierte Eigenwirtschaftlichkeit von Linien gegen Wettbewerb und Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften für die Planung wehren. Des Weiteren sehen die Verf., dass die Transfermittel des Bundes zu einer weit reichenden Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs vorgesehen sind. Insgesamt seien diese Entwicklungen für die angestrebte Kostensenkung im ÖPNV nicht förderlich und führten nicht zu einer optimalen Gestaltung des Gesamtverkehrs im ÖPNV. Der Beirat zeigt die entstandenen Probleme auf und leitet daraus folgende Empfehlungen für korrigierende Maßnahmen des Bundes unter der Annahme ab, dass zum einen Umfang und Qualität des Angebotes vom Aufgabenträger vorgegeben werden und zum zweiten Konzessionen in einem öffentlichen Wettbewerb ausgeschrieben werden: Bei anstehenden Verhandlungen über die Fortschreibung der Höhe der Transfermittel soll der Nachweis über einen gesamtwirtschaftlich vertretbaren Einsatz des Schienenpersonennahverkehrs im Vergleich zum straßengebundenen ÖPNV verlangt werden. Die Leistungen, die der Aufgabenträger für erforderlich hält, sollten stets ausgeschrieben werden, unabhängig davon, ob die einzelne Linie eigenwirtschaftlich im Sinne des § 8 PBefG ist oder nicht. Bei einer engen Auslegung der Eigenwirtschaftlichkeit wären ohnehin nur wenige Linien tatsächlich eigenwirtschaftlich. Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Unterscheidung zwischen Eigen- und Gemeinwirtschaftlichkeit aufzuheben, § 13 Abs. 3 im PBefG zu streichen und die §§ 13 und 13a zusammenzufassen. Es sollten Vergleichskriterien für die Funktionsfähigkeit alternativer Ausschreibungsverfahren entwickelt und die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Verfahren in angemessenen Zeiträumen überprüft werden. Es ist zu prüfen, ob und in welcher Form die nach § 8 PBefG vorgesehene Beteiligung der Verkehrsunternehmen an der Aufstellung von Nahverkehrsplänen in der Anfangsphase der Regionalisierung erfolgen soll, ohne dass der Ausschreibungsprozess verfälscht wird.