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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50261

Ergänzende Hinweise zum Anerkennungsverfahren gemäß RAP Stra 98 (Ausgabe 2000)

Autoren
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Bonn: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 2000, 24 S., Anhang, B, T (FGSV-Nr. 916/1)

Die "Ergänzenden Hinweise zum Anerkennungsverfahren gemäß RAP Stra 98" gliedern sich nach A: Einheitliches Vorgehen bei Überleitungen von Anerkennungen nach RAP Stra 72 und befristeten Anerkennungen nach RAP Stra 98 zu unbefristeten Anerkennungen nach RAP Stra 98, B: Einheitliches Vorgehen bei Anträgen von neuen Prüfstellen oder für neue Fachgebiete und C: Präzisierung der Inhalte der RAP Stra 88. Die Ergänzenden Hinweise sind in 6 tabellenförmigen Anhängen präzisiert. Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/2000, mit dem die Ergänzenden Hinweise eingeführt werden, enthält zusätzlich eine Verlängerung der Frist, in der die befristeten Anerkennungen ohne förmliches Verfahren erteilt werden können. Diese Frist ist bis zum 21.12.2001 verlängert worden. In vollem Umfang soll die RAP Stra 98 ab 1.1.2002 angewendet werden.