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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50555

Wegweisung zu touristischen Zielen

Autoren H.D. Schönborn
Sachgebiete 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Straßenverkehrstechnik 45 (2001) Nr. 2, S. 66-73, 20 B

Wegweisung zu touristischen Zielen ist vielfach erforderlich und wird in unterschiedlicher Weise realisiert. Nach den geltenden Regelwerken, den RWB und den RWBA, ist nicht vorgesehen, touristische Ziele im Rahmen der amtlichen Wegweisung zu beschildern, es sei denn, dass diese als innerörtliche Ziele gemäß Zeichen 432 StVO gezeigt werden. Seit Einführung der "Vorläufigen Richtlinien für Touristische Hinweise an Straßen" im Jahre 1988 (RTH 1988) und der Aufnahme der Zeichen 386 in die StVO und VwV-StVO, sind in Deutschland jedoch auch Wegweiser in brauner Grundfarbe gebräuchlich. Nach den Regeln der StVO haben diese drei Zweckbestimmungen: Hinweis, Kennzeichnung und Unterrichtung, woraus sich drei unterschiedliche Ausführungsformen ergeben. Es gilt aber nach RTH der Grundsatz, dass durch die touristischen Hinweise die Auffälligkeit, Erkennbarkeit und Lesbarkeit anderer Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt, diese keine Folgewegweisung nach sich ziehen, nicht in die Wegweisung integriert, mit ihr kombiniert oder am selben Standort aufgestellt werden dürfen. Mit dieser Problematik befasst sich dieser Beitrag. Darüber hinaus werden Aspekte der Gestaltung und Ausführung von Unterrichtungstafeln auf Autobahnen behandelt und Lösungsansätze dargestellt, mit denen Verbesserungen erreicht werden könnten.