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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50889

Straßen und Bäume im Konfliktfeld zwischen Verkehrssicherheit und Landschaftsgestaltung - Beurteilung aus Sicht der Landschaftsgestaltung

Autoren H. Haßmann
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Straßenverkehrstechnik 45 (2001) Nr. 5, S. 219-220, 3 B

Die Landschaftsgestaltung gehört seit jeher zu einem festen Bestandteil der Straßen. Seitdem in der Unfallaufnahme das Merkmal "Aufprall auf Bäume neben der Fahrbahn" in die Verkehrsunfallanzeige 1995 aufgenommen worden ist, wurde allerdings auch deutlich, dass zu dicht am Fahrbahnrand stehende Bäume die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen können. Bei den erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl so genannter "Baumunfälle" ist zwischen Straßen mit bestehenden Bäumen und der Gestaltung neuer Straßen zu unterscheiden. Bei bestehenden Straßen mit Bäumen ist aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht vertretbar und durchsetzbar, Straßenbäume, insbesondere alte und schutzwürdige Bäume und Alleen, die die Mindestabstände bestehender Regelwerke unterschreiten, zu beseitigen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kommen technische Maßnahmen sowie Veränderungen an der Straße selbst in Betracht. Bei der Gestaltung neuer Straßen werden im Rahmen der Entwurfsplanung auch die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant. Bei der Verwendung von Bäumen sind die Aspekte der Verkehrssicherheit künftig stärker in den Planungsprozess einzubeziehen. Bei der Neupflanzung von Bäumen an Bundes- und Landesstraßen gelten grundsätzlich die in den maßgeblichen Regelwerken vorgegebenen Anforderungen.