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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50908

Anwendung der europäischen Norm: "Produktionskontrolle an der Mischanlage" unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen auf französischen Baustellen (Orig. franz.: Application de la norme européenne: Contrôle de production en usine à des suivis de chantiers en France)

Autoren F. Verhée
M.-L. Gallenne
J.P. Michaut
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.1 Bitumen, Asphalt

Second Eurasphalt & Eurobitume Congress, 20-22 September 2000, Barcelona: Proceedings of the papers. Breukelen, NL: Foundation Eurasphalt, 2000, Book 2, Sessions 2 and 3, S. 149-156, 6 B, 6 T

Die Einführung eines CE-Zeichens für Bauprodukte setzt eine Attestierung der Konformität der Eigenüberwachung des Herstellers mit den Normen voraus. Der entsprechende Normentwurf für die Eigenüberwachung von Asphaltmischgut legt Art und Umfang der hierzu notwendigen Prüfungen fest, die sich auf Bindemittelgehalt und Korngrößenverteilung erstrecken. Die geforderte Probenhäufigkeit schwankt dabei zwischen 1 Probe je 75 t und 1 Probe je 1.600 t und stellt damit einen erheblichen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand dar. Sie wird bestimmt von der Einstufung der Produktionsqualität des Werks, die vom Einhalten festgelegter Toleranzen für Einzelproben und den gleitenden Mittelwert der jeweils letzten 30 Proben abhängt. Eine probeweise Anwendung dieser Regelungen auf 29 Mischanlagen mit insgesamt 3.370 Proben in drei verschiedenen Regionen Frankreichs zeigte, dass fast 60 % der Mischwerke in die schlechteste Klasse fielen; dies steht in krassem Widerspruch zu den Erfahrungen der Bauherrn und würde zu einer nicht hinnehmbaren Probendichte von 1:75 t führen. Als Ursachen wurden der starke Einfluss der Entmischung bei der Probenahme und eine die auftretenden Streuungen nicht korrekt berücksichtigende Toleranz des Entwurfs angesehen. Durch Ersatz von jeweils 30 Einzelproben durch 4 Sammelproben aus je 4 Einzelproben und die statistisch korrekte Ermittlung der zugehörigen Streuungen konnte eine Verbesserung erreicht werden. Weiterhin soll es möglich sein, bisher bestehende und zufriedenstellend arbeitende Eigenüberwachungssysteme, die von den Bauherren akzeptiert werden, beizubehalten.