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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51632

Die neue Generation der ZTV Asphalt-StB mit Europäischen Normen

Autoren R. Bull-Wasser
Sachgebiete 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
11.2 Asphaltstraßen

Asphaltstraßentagung 2001 - Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe Asphaltstraßen am 29. und 30. Mai 2001 in Neu-Ulm. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2001 (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Asphaltstraßen" (FGSV, Köln) H. 35) (FGSV A 35) S. 92-97, 12 B

Mit Einführung der Europäischen Normen (EN) für den Bereich des Straßenbaus besteht die Verpflichtung, entgegenstehende nationale Regelwerke unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist zurückzuziehen. Somit verlieren die Regelwerke, zu denen auch die Richtlinien und Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für den Bau von Asphaltstraßen gehören, ihre Gültigkeit. Ein unmittelbarer Ersatz unserer Regelwerke durch die deutschen Fassungen der EN ist nicht möglich, da in den EN neben festen Anforderungen auch eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten gegeben sind. Zudem umfassen die relevanten EN nur den Baustoff Asphalt, regeln jedoch nicht dessen Verwendung und Einbau. Künftig wird es daher zwei zentrale Regelwerke für den Asphaltstraßenbau geben: Technische Lieferbedingungen (TL) für Asphalt als direkte Umsetzung der EN sowie zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), die die Verwendung und den Einbau von Asphalt vor Ort betreffen. Als erster Schritt werden derzeit die TL erarbeitet. Diese Arbeiten befinden sich noch im Anfangsstadium, sodass noch kein vollständiger erster Entwurf für die neuen Regelwerke vorgelegt werden kann. Vielmehr wird beispielhaft die Ableitung der Anforderungen an eine Mischgutart bezüglich der Zusammensetzung und der technologischen Kennwerte dargestellt, um aufzuzeigen, wie sich konkrete Vorgaben und Wahlmöglichkeiten der EN auswirken. Grundsätzlich wird angestrebt, bewährte Regelungen zu übernehmen und nur dort Veränderungen vorzunehmen, wo diese aufgrund der EN zwingend erforderlich sind oder aus technischen Überlegungen heraus als sinnvoll und wünschenswert erscheinen. Insofern ist die Überarbeitung unserer Regelwerke auch als Gelegenheit für innovative Verbesserungen zu sehen.