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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51649

Möglichkeiten und Grenzen einer einfachen Kraftschlussermittlung - dargestellt am Beispiel der Bremsanlagenprüfung nach ECE-R 13

Autoren O. Bode
Sachgebiete 14.1 Griffigkeit, Rauheit

Reifen, Fahrwerk, Fahrbahn - Tagung, Hannover, 18. und 19. Oktober 2001. Düsseldorf: VDI-Verlag, 2001 (VDI-Berichte H. 1632) S. 69-85, 17 B, 6 Q

Bremsanlagen von Kraftfahrzeugen werden international nach der Vorschrift ECE-R 13 homologiert. Für Fahrzeuge, die mit Automatischem Blockierverhinderer (ABV) ausgerüstet sind, beschreibt diese gesetzliche Regelung sowohl das Prüfverfahren als auch das geforderte Leistungsvermögen. Ein für die Zulassung wesentliches Kriterium ist der so genannte Gütegrad, der sich als Quotient aus erreichter Abbremsung und maximalem Kraftschlussbeiwert definiert. Im Widerspruch zur Theorie stehen die auch bei sorgfältigstem Vorgehen in der Praxis immer wieder gemachten Erfahrungen absurd hoher Gütegrade, die Zweifel an der Zuverlässigkeit und Aussagekraft des Verfahrens aufkommen lassen. In dem vorliegenden Beitrag wird diesem Problem experimentell nachgegangen. Am Beispiel eines Pkw wird gezeigt, dass eine präzise Ermittlung des maximalen Kraftschlussbeiwertes im Zentrum aller Bemühungen stehen muss. Nicht nur unter Niedrigreibwertbedingungen - die hier betrachtet werden - ist die geforderte Exaktheit mit der Verfahrensprozedur "k-Wert Ermittlung" schwierig umzusetzen, hier aber besonders. Lokale Griffigkeitsunterschiede sind neben der Reibwertcharakteristik des Systems Bremse-Reifen-Fahrbahn das Hauptproblem. Maßnahmen zur Verbesserung der Prozesszuverlässigkeit werden aufgezeigt, allerdings setzt die Physik natürliche Grenzen. So kann bei stark schwankenden Kraftschlussbedingungen die Methode "Bremsen mit konstantem Druck" a priori nicht das leisten, wozu ein leistungsfähiges ABS in der Lage ist. Deshalb sind zumindest dann Gütegrade größer Eins einfach unvermeidbar. Überlegungen, unter Einbeziehung der Größe Schlupf ein Reifenmodell hinsichtlich des maximal verfügbaren Kraftschlusses gleich parallel zur Vollverzögerung (ABV-geregelt) abzufragen, werden als nicht zielführend betrachtet.