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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51677

Anforderungen an Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen (Urteil des BVerwG vom 5.4.2001 - 3 C 23.00)

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 14 (2001) Nr. 12, S. 528-530

Nach § 45 Abs. s. StVO können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung beschränken, hierzu gehören auch Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen. Bei der Auswahl der Mittel zur Gefahrenbekämpfung steht der Behörde ein Ermessensspielraum zu. Eine Gefahrenlage kann auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen sein (z.B. Charakter einer innerörtlichen Schnellstraße mit Zusammenführung und Trennung unterschiedlicher Verkehrsströme, kurze Abstände von Knotenpunkten, überproportionaler Anteil des Schwerverkehrs). Es muss auch ein allgemeines Unfallrisiko gegeben sein. Es ist nicht erforderlich, einen genauen Unfallhäufigkeitsprozentsatz zu ermitteln. Dies gilt auch im Hinblick auf die geänderte Verkehrssituation in der Nacht, insbesondere wenn auch dann mit erheblichem Schwerverkehr zu rechnen ist.