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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51684

Bezüge zwischen der Plan-UVP und der Projekt-UVP

Autoren O. Lell
C. Sangenstedt
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 15 (2001) Nr. 3, S. 123-126

Die Plan-UVP nach der kürzlich verabschiedeten EG-Richtlinie baut vom Geltungsbereich und von den Ablaufschritten her auf der Projekt- UVP auf, enthält aber darüber hinaus eine explizite Verpflichtung zur Prüfung von Alternativen und zur Nachkontrolle der Umweltentwicklung nach der Durchführung des überprüften Plans oder Programms. Außerdem wird die Plan-UVP neue Methoden der Umweltprüfung und neue Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich machen. Die Anforderungen der UVP-Richtlinie 885/337/EWG bleiben von der Plan-UVP-Richtlinie unberührt; soweit für einen Plan oder ein Programm beide Richtlinien einschlägig sind, können die Verfahren zusammengefasst werden. Wenn bei mehrstufigen Planungsprozessen mehrere Verfahren der Umweltprüfung erforderlich sind, ist der Prüfungsstoff nach dem Kriterium abzuschichten, welche Aspekte auf der jeweiligen Planungsebene entscheidungserheblich sind. Sofern sich die entscheidungserheblichen Fragen zwischen den Prüfebenen überschneiden, kann von Fall zu Fall auf Teilergebnisse einer vorangegangenen Umweltprüfung verwiesen werden.