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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51901

Fahrzeug-Rückhaltesysteme - Herausforderungen an die Industrie und neue Richtlinien für den Anwender

Autoren U. Ellmers
Sachgebiete 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen

Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Hamburg 2000. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2001 (FGSV 001/18) S. 198-203, 8 B, 11 Q

Auf dem Sektor der Fahrzeug-Rückhaltesysteme - mit passiven Schutzeinrichtungen als deren Untergruppe - wird es in Zukunft aufgrund der europäischen Harmonisierung weit reichende Neuerungen geben. Jedes System, das auf europäischen Straßen zukünftig eingesetzt werden soll, muss seine Leistungsfähigkeit nach den Vorgaben europäischer Normen beweisen. Die Normen legen einheitliche Anforderungen für die Wirkungsweise von Fahrzeug-Rückhaltesystemen bei der Abnahmeprüfung mittels Anprallversuchen fest. Die ermittelten Leistungsmerkmale der Systeme werden in vorgegebene Stufen eingeordnet. Besondere Herausforderungen ergeben sich für die Anwender von Fahrzeug-Rückhaltesystemen dadurch, dass zukünftig Leistungsklassen anstelle der jetzt in den nationalen Richtlinien explizit genannten Systembeschreibungen treten. Schutzeinrichtungen werden dann nicht mehr nach ihrer Bauart, sondern nach ihren Leistungsmerkmalen Aufhaltevermögen, seitliche Auslenkung und Insassenbelastung ausgewählt. Bei der Erstellung der neuen nationalen Richtlinien muss es ein wichtiges Ziel sein, die vorhandenen Systeme nach den neuen Anforderungen zu qualifizieren und weiterhin einsetzen zu können, um ihre nachgewiesene positive Wirkung auf die Unfallfolgen in Qualität und Umfang weiterhin zu gewährleisten. Ungewissheit besteht zurzeit darüber, wie weit reichend einzelne Vorgaben, wie z.B. der zukünftige Einsatz nur nach Europäischen Normen geprüfter Systeme, sein werden, da über Jahrzehnte das Denken und Handeln durch real existierende Konstruktionen bestimmt war. Bei der zukünftigen Beschreibung der Anforderungen in Form von Leistungsmerkmalen ist ein großes Maß an Abstraktionsvermögen und Weitsicht nötig, das bereits bei der Erstellung der Richtlinien berücksichtigt werden muss.