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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52195

Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr

Autoren W. Angenendt
D. Alrutz
W. Draeger
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Straßenverkehrstechnik 46 (2002) Nr. 6, S. 296-302, 14 B, 5 Q

Einbahnstraßen dienen vorrangig der Lenkung und Regelung des Kraftfahrzeug-Verkehrs. Für den Radverkehr unterbrechen sie vielfach direkte Radverkehrsverbindungen und erschweren die Benutzung verkehrsarmer Erschließungsstraßen. Dies veranlasst Radfahrer zum unerlaubten Befahren der Einbahnstraßen in der Gegenrichtung oder zum Ausweichen auf ggf. parallel führende Hauptverkehrsstraßen. Die Öffnung von Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr unter bestimmten Randbedingungen wurde 1997 versuchsweise und 2001 dauerhaft in die StVO aufgenommen. Im vorliegenden Artikel werden die Ergebnisse einer den Versuch begleitenden Untersuchung dargestellt. Es zeigt sich, dass die Problematik bzgl. der Verkehrssicherheit des Radverkehrs in Einbahnstraßen insgesamt nur gering ist. Da demgegenüber erhebliche Vorteile für Radfahrer möglich sind, stehen einer breiten Anwendung der Regelung in den Kommunen keine Bedenken entgegen. Bestehende Problempunkte, die durch Verbesserungsmaßnahmen ggf. zu entschärfen sind, lassen allerdings eine Einzelfallprüfung nach wie vor als geboten erscheinen.