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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52396

Das Verhältnis von Umweltverträglichkeitsprüfung, Eingriffsregelung nach der FFH-Richtlinie

Autoren H.W. Louis
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Umweltprüfungen bei städtebaulichen Planungen und Projekten. Köln u.a.: Heymanns Verlag, 2001, S. 137-146

Einleitend werden Verfahren und Eigenschaften der Umweltverträglichkeitsprüfung beschrieben. Die UVP ist ergebnisneutral. Die Eingriffsregelung (z.B. in Bebauungsplänen) ist Teil des fachrechtlichen Zulassungsverfahrens; bei negativen Auswirkungen auf die zu schützenden Güter - Boden, Wasser, Luft und Klima, Tier- und Pflanzenwelt und ihre Lebensräume, das Landschaftsbild sowie das kulturelle Erbe - kann sie zu der Forderung nach Vermeidung des Eingriffs führen oder aber zur Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Antragsteller hat nicht nur sehr detaillierte Antragsunterlagen zur Verfügung zu stellen, sondern auch die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen. Auch die Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie setzt voraus, dass der Antragsteller alle benötigten Unterlagen zur Verfügung stellt. Dazu gehört auch eine Darstellung der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks durch ein Projekt bzw. eine Planung. Für die Entscheidung ist zu berücksichtigen, ob Alternativen zur Verfügung stehen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete durch zwingende Allgemeinwohlgründe kompensiert werden können und ob der besondere Schutz des europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000" Gewähr leistet wird. Die sehr weit gehenden Schutzbestimmungen bieten gute Voraussetzungen für die Bewahrung der Schutzziele.