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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52974

Erhaltung von Betonbauweisen: Die neuen ZTV BEB-StB 02

Autoren H. Schwarting
Sachgebiete 12.1 Asphaltstraßen

Straße und Autobahn 54 (2003) Nr. 1, S. 8-15, 5 T

Vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sind durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2002 die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen" (ZTV BEB-StB 02) eingeführt worden. Bei der Bearbeitung dieser neuen ZTV galt es für die bauliche Unterhaltung von Betonfahrbahnen für insgesamt 14 Bauverfahren vertragliche Grundlagen zu schaffen und eine sinnvolle Einteilung der Bauverfahren in die Maßnahmen der Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung vorzunehmen. Auch für Erhaltungsmaßnahmen auf Betondecken behalten die ZTV Beton-StB ihre grundsätzliche Bedeutung. So sind z.B. die neu in den ZTV Beton-StB 01 enthaltenen Anforderungen an die Griffigkeit ebenfalls für die Betondeckenerhaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die ZTV BEB-StB 02 haben Gültigkeit für sämtliche Verkehrsflächen aus Beton, dennoch orientieren sich die Regelungen im Wesentlichen an den in der Praxis bewährten Erhaltungsmaßnahmen, die hauptsächlich auf den Betonfahrbahnen der Bundesautobahnen durchgeführt werden. Der streifenweise Ersatz einzelner Fahrstreifen wird zukünftig besondere Bedeutung erhalten, da Hauptfahrstreifen, Überholfahrstreifen und Schnellfahrstreifen unterschiedliche Nutzungsdauer auf Grund unterschiedlicher Belastung aufweisen. Ebenso wird die Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz bzw. die Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel zukünftig zur Verbesserung der Oberflächeneigenschaften hinsichtlich Griffigkeit und Lärmemission stärker als bisher eingesetzt werden.