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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53049

Geräuschemission strukturierter und profilierter Fahrbahnmarkierungen

Autoren H. Tiefenthaler
E. Kammeringer
C. Hamerle
Sachgebiete 6.6 Fahrbahnmarkierungen
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
14.5 Akustische Eigenschaften (Lärmminderung)

Wien: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 2002, 116 S., zahlr. B, T, Q, Anhang (Schriftenreihe Straßenforschung H. 522)

Neben der besseren optischen Führung können strukturierte und profilierte Fahrbahnmarkierungen auch die Funktion einer akustischen Warnlinie erfüllen. Beim Überfahren kann jedoch auch die Geräuschimmission für Anrainer erhöht werden. In dieser Arbeit wurden die Geräuschemissionen sowohl innerhalb als auch außerhalb verschiedener Kraftfahrzeuge (Personen- und Lastkraftwagen) bei der Fahrt mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf strukturierten und profilierten Fahrbahnmarkierungen untersucht. Zu diesem Zwecke wurden sieben strukturierte und profilierte Fahrbahnmarkierungen und eine herkömmliche Fahrbahnmarkierung als Randlinie auf der A 12 Inntal Autobahn aufgebracht. In der Auswertung wurden neben dem Vorbeifahrtpegel, dem energieäquivalenten Dauerschallpegel und dem Schallereignispegel auch die Terzbandschalldruckpegel bestimmt und daraus der Lautstärkepegel bzw. die Lautstärke berechnet. Im Fahrzeuginneren wurde der größte Innenschallpegel, der energieäquivalente Dauerschallpegel, die Terzbandschalldruckpegel, die Lautstärkepegel und die Lautstärke ausgewertet bzw. berechnet. Auf Grundlage der gemessenen bzw. berechneten Werte wurden die Auswirkungen auf Anrainer ermittelt. Dazu wurden der energieäquivalente Dauerschallpegel, die Vorbeifahrtpegel (Pegelspitzen), die Terzbandschalldruckpegel, der Lautstärkepegel und die Lautstärke für einen Immissionsort mit einem Abstand von 25 m bzw. 50 m von der Mitte des rechten Fahrstreifens berechnet und den österreichischen Immissionsrichtwerten bzw. -grenzwerten gegenübergestellt. Zudem wurden die erforderlichen Abstände einer Bebauung von der Straße ermittelt, damit die Immissionsgrenzwerte für Schallpegelspitzen beim Befahren der Versuchsmarkierungen eingehalten werden. Als Ergebnis werden Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzgrenzen von strukturierten und profilierten Fahrbahnmarkierungen unter Beachtung der Außen- und Innengeräusche der Fahrzeuge angegeben.