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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53197

Komplett und kompatibel: Ab dem 1. Mai beherrschen EU-Normen den Brücken- und Ingenieurbau

Autoren J. Naumann
Sachgebiete 15.0 Allgemeines, Erhaltung
15.1 Belastungen und Belastungsannahmen

Deutsches Ingenieurblatt 10 (2003) Nr. 3, S. 32-40, 8 B, 4 Q

Weit im Vorfeld der Einführung des Euro haben die zuständigen Behörden in den Ländern der Europäischen Union schon 1985 durch einen Beschluss der EEC-Ratsversammlung die so genannte "Neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung" vereinbart, in der schon wesentliche Grundprinzipien für die CEN-Normung festgelegt worden sind. Nach weiteren Vorbereitungsarbeiten beginnen nun in den nationalen und europäischen Normenausschüssen für den Baubereich drei wichtige und umfassende Umstellungsprozesse: die Umstellung der Berechnungs- und Bemessungsnormen auf den europäischen Standard der Eurocode, die Umstellung der nationalen Produktnormen auf europaweit harmonisierte Normen und die Anpassung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Vertragsbedingungen an die europäischen Regelungen. Grundlagen für die Umstellung der bautechnischen Bestimmungen sind der Beschluss von 1985, die Bauproduktenrichtlinie und die Baukoordinierungsrichtlinie. Die Eurocodes berücksichtigen bei der Berechnung und Bemessung von Brückenbauwerken im Unterschied zu den noch geltenden nationalen Normen die neuesten Erkenntnisse über wahrscheinlichkeitstheoretische Sicherheitskonzepte mit Teilsicherheitsbeiwerten, wodurch die Baustoffe wirtschaftlicher ausgenutzt werden können. Bis zur europaweiten Einführung der Eurocodes werden in Deutschland in der Übergangszeit DIN-Fachberichte in Kraft gesetzt, die die künftigen Regeln weitgehend berücksichtigen. Die wichtigste Produktnorm, die europaweit harmonisiert worden ist, ist im Hinblick auf den Brückenbau die für Beton. National ist sie nur in Verbindung mit DIN 1045-2 neu anwendbar, da in der entsprechenden EN 206-1 erforderliche Anwendungsregelungen fehlen. Zur Erleichterung der Anwendung wurden die beiden Normen als DIN-Fachbericht 100 zusammengefasst und können so auch in Verträgen vorab verwendet werden. Zeitgleich mit der Umstellung auf DIN-Fachberichte werden auch die ZTV-ING am 1. Mai 2003 eingeführt.