Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 53330

Empfehlungen für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwischen Deutschland und Polen (Deutschland als Ursprungsstaat eines geplanten Projektes)

Autoren M. Richter
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Berlin: Umweltbundesamt, 2002, 55 S., Anhang (Umweltbundesamt, Texte H. 42/02). - Poln. Ausg. ersch. als: Umweltbundesamt, Texte H. 43/02

Auf der Grundlage des aktuellen Standes der deutschen und polnischen Rechtsvorschriften zur UVP, der internationalen und bestehenden deutsch-polnischen Abkommen und des derzeitigen Standes der Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Polen über eine bilaterale UVP-Vereinbarung hat das Umweltbundesamt Empfehlungen für die Durchführung der grenzüberschreitenden UVP erarbeitet. Die Empfehlungen richten sich vorrangig an Behörden, die grenzüberschreitende UVP-Verfahren durchführen und können unmittelbar auf Planfeststellungs- und andere Zulassungsverfahren sowie sinngemäß in vorgelagerten Verfahren angewandt werden. Grenzüberschreitende UVP-Verfahren sind seit In-Kraft-Treten des Deutsch-Polnischen Umweltschutzabkommens vom 7. April 1994 am 31. August 1998 für geplante Projekte, die zu Umweltauswirkungen auf das polnische Gebiet führen können, durchzuführen. Allerdings ist das grenzüberschreitende UVP-Verfahren zwischen Deutschland und Polen bisher noch nicht ausreichend konkret geregelt. So gehen die Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur grenzüberschreitenden Beteiligung nicht über einen bestimmten Detaillierungsgrad hinaus. Gleichzeitig dauern die Verhandlungen über eine bilaterale UVP-Vereinbarung zwischen Deutschland und Polen, die gemäß Artikel 5 Absatz 4 des deutsch-polnischen Umweltschutzabkommens zukünftig die Einzelheiten des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens und den Anwendungsbereich regeln soll, noch an. Die Empfehlungen geben vor diesem Hintergrund konkrete und detaillierte Vorschläge für die Durchführung des Verfahrens sowie zu einzelnen methodischen Fragen. Die praktischen Erfahrungen, die bei bisher durchgeführten grenzüberschreitenden Verfahren vornehmlich in Sachsen gewonnen wurden, sind in die Empfehlungen eingeflossen.