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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53624

Amtshaftung wegen Mäharbeiten - Urteil des BGH vom 28.11.2002 - AZ III ZR 122/02

Autoren
Sachgebiete 3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes

Die Öffentliche Verwaltung 56 (2003) Nr. 7, S. 296-297

Wird durch hochgeschleuderte Steine bei Mäharbeiten im Bereich einer öffentlichen Straße ein Schaden an einem geparkten Pkw verursacht, so kommt ein Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung auch dann in Betracht, wenn vorher die zu mähenden Grasflächen nach Steinen abgesucht und ein Spritzschutzschild für den Mäher verwendet wurden. Als ausreichende Sicherungsvorkehrungen kommen die Verhängung eines zeitweisen Parkverbotes oder die Anbringung von Planen vor den geparkten Fahrzeugen oder die Verwendung von speziellen Auffangbehältern oder der Verzicht auf motorbetriebene Mähwerkzeuge in Betracht.