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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53749

Umweltschutzziele und Abschichtung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung

Autoren D. Kraetzschmer
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 17 (2003) Sonderheft "UVP-Kongress 12.-14. Juni 2002 in Hamm", S. 62-64, 2 B, 1 T, 2 Q

Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (nachfolgend: SUP-RL) ist am 21. 7. 2001 in Kraft getreten. Die SUP-RL fordert eine Umweltprüfung für in Art. 3 SUP-RL bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich, erhebliche Umweltauswirkungen haben. Die Richtlinie ist überwiegend verfahrensrechtlicher Natur und enthält vor allem Mindestanforderungen an das Beteiligungsverfahren sowie weitergehende Dokumentations- und Informationsverpflichtungen. Materielles Recht wird damit nicht festgesetzt bzw. geändert. Der Beitrag bezieht sich auf die neuen Anforderungen der SUP-RL einerseits bezüglich der Einbeziehung von Umweltschutzzielen im Rahmen von Umweltprüfungen für Pläne und Programme. Daneben wird ein Überblick über die sich aus der Einführung eines neuen Instruments zur Bewältigung von Umweltfolgen auf vorgelagerter Planungsebene ergebenden Fragen der Abschichtung gegeben.