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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53959

Der Bundesverkehrswegeplan 2003 - was ist anders als 1992?

Autoren K. Lohrberg
Sachgebiete 2.5 Programme

Straße und Autobahn 54 (2003) Nr. 11, S. 633-639, 6 T, 10 Q

Der Bundesverkehrswegeplan 2003 ist am 2. Juli 2003 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Er schafft die Grundlage für Verkehrswegeinvestitionen bis 2015 und leistet damit einen Beitrag für Wachstum und Beschäftigung. Gleichzeitig trägt er einem der obersten Ziele der Bundesregierung Rechnung, eine dauerhaft umweltgerechte Mobilität zu gewährleisten. Seit Mitte der 70er Jahre basiert die Investitionspolitik im Bereich der Bundesverkehrswege auf einer Verkehrsträger übergreifenden Planung. Der Bund nutzt zur Entscheidungsfindung Prognosen für den Personen- und Güterverkehr auf der Basis von ordnungspolitischen Szenarien. Anhand gesamtwirtschaftlicher Projektbewertungen und einheitlicher Maßstäbe werden die Bauwürdigkeit ermittelt und die Dringlichkeit der vorgeschlagenen Projekte festgelegt. Diese Ergebnisse werden im Bundesverkehrswegeplan dokumentiert. Anschließend wird das Gesetz zum Ausbau der Bundesfernstraßen parlamentarisch behandelt. Die wesentlichen Investitionsschwerpunkte und Finanzierungsansätze im Bereich des Aus- und Neubaues der Bundesfernstraßen werden vorgestellt.