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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54226

Geschwindigkeiten in Steigungen und Gefällen (Forschungsauftrag VSS 1998/079 (20/98))

Autoren P. Spacek
T. Koy
Sachgebiete 5.10 Entwurf und Trassierung
5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit)

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2003, XI, 93 S., zahlr. B, T, Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1054)

Anlass für die Forschungsarbeit war die Einführung des Tempolimits von 80 km/h auf den schweizerischen Außerortsstraßen und die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von 28 auf 40 t für schwere Lastkraftwagen, die im Zuge der EU-Vereinbarungen erfolgt ist. Ziel der durchgeführten Messungen war es, mögliche Veränderungen im Geschwindigkeitsverhalten der Fahrzeuge auf Steigungs- und Gefällstrecken zu ermitteln und daraus Hinweise für die Anpassung der Entwurfsrichtlinien abzuleiten. In den Ergebnissen deutet sich bei den Personenwagen sowohl eine Homogenisierung der Geschwindigkeitsverteilungen als auch eine leichte Abnahme der Geschwindigkeiten auf Steigungsstrecken (außer bei s > 8 %) an, die mit dem Tempolimit erklärt wird. Bei den Lastkraftwagen zeigten sich mit zunehmender Längsneigung tendenziell im Vergleich zu den Ergebnissen von 1983 abnehmende Geschwindigkeiten und auch die Differenzen zwischen den 15 % - und 85 % -Werten haben sich verringert. Die befürchteten Einbrüche der Dauergeschwindigkeiten beladener Fahrzeuge auf Steigungsstrecken sind nicht eingetreten. Auf Grund der technischen Verbesserungen und der besseren Motorleistungen wurden vielmehr Zunahmen von 10 km/h bei den Dauergeschwindigkeiten festgestellt. Allerdings hat seit Einführung der Schwerverkehrsabgabe der Anteil der Lkw mit Anhänger deutlich zugenommen. Mit Hilfe von Simulationsberechnungen wurden daher ein neuer "Bemessungslastwagen" festgelegt und ein Normvorschlag für die Dauergeschwindigkeiten und Geschwindigkeitsprofile von Schwerfahrzeugen in Steigungs- und Gefällstrecken erarbeitet. Eine Anpassung der Richtlinie für Zusatzstreifen wird für erforderlich gehalten, wobei das deutsche HBS als Orientierung dienen könnte.