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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54362

Abschalten von Signalanlagen zur Nachtzeit: Umfrage in 123 Städten

Autoren K. Schlabbach
K. Rothe
Sachgebiete 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Städtetag 56 (2003) Nr. 11, S. 19-21, 9 B, 2 Q

In unregelmäßigen Abständen führt der Deutsche Städtetag seit 1977 bei seinen Mitgliedern Umfragen zum zeitweisen Abschalten von Lichtsignalanlagen durch. (Die Erkenntnisse mit Stand Anfang der 90er Jahre sind im Abschnitt 1.4 der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 1992, dokumentiert). Zu einem knapp formulierten Fragebogen haben sich im Jahr 2002 123 Städte geäußert. Demnach wird etwa die Hälfte aller Lichtsignalanlagen in diesen Städten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zwischen 20 und 23 Uhr abgeschaltet und zwischen 4 und 6 Uhr wieder eingeschaltet. In Städten unter 100 000 Einwohnern ist die Abschaltquote hoch, bei frühem Abschaltzeitpunkt. Bei den großen Städten lassen sich keine Regelmäßigkeiten feststellen. Bemerkenswert ist die Anzahl der Nennungen bezüglich der Auswirkungen des nächtlichen Abschaltens. So wird das Kriterium Betriebskosten mit Abstand am häufigsten positiv bewertet (58 %). Positive Auswirkungen auf die Lärmemissionen werden von 46 % der Städte vermerkt, wobei 40 % hierzu aber keine Angaben machen. Negativ bewertet wird die Verkehrssicherheit (26 %), die restlichen Antworten hierzu fallen in die Rubriken "ohne Einfluss" (42 %) und "keine Angaben" (32 %).