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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54422

Die Umweltfolgenprüfung als Instrument zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention

Autoren B. Georgi
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 17 (2003) Nr. 3-4, S. 148-150, 1 B, 2 T, 3 Q

"Biodiversität" wird zunehmend als Schutzgut der Umweltfolgenprüfung diskutiert. Dies geht zurück auf das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, welches mittlerweile von mehr als 180 Staaten weltweit ratifiziert wurde. Im dessen Artikel 14 wird die Umweltverträglichkeitsprüfung als geeignetes Instrument für die Umsetzung der Ziele des Übereinkommens ausgewiesen. Weil entsprechende Verfahren schon in vielen Ländern vorhanden sind, geht es jedoch weniger um die Entwicklung neuer Verfahren. Vielmehr sollen Biodiversitätsaspekte in bestehende Verfahren integriert werden. Für diesen Schritt wurden von der Vertragsstaatenkonferenz vorläufige Leitlinien beschlossen, die es jetzt national zu testen und zu begutachten gilt. In Deutschland fand hierzu im Frühjahr 2003 ein Expertenworkshop statt. Aufbauend auf den verschiedenen nationalen Erfahrungsberichten sollen die Leitlinien überarbeitet und 2004 als Richtschnur für die Umsetzung des Artikels 14 in den einzelnen Vertragsstaaten beschlossen werden.