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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54524

Eingriffsregelung und Konvention über die biologische Vielfalt: Ergebnisse der Fachtagung vom 14. bis 17. Oktober 2002 auf der Insel Vilm

Autoren M. Böttcher
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-Report 17 (2003) Nr. 3-4, S. 145-147, 1 B, 6 Q

Die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) von 1992 schaffte einen Rahmen für konkrete Handlungsaufträge. 1993 nahm auch Deutschland diesen Handlungsauftrag an. Die mit der CBD verfolgten Ziele sollen mit verschiedenen Maßnahmen und Instrumenten umgesetzt werden. Die Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 14 CBD ist eines dieser Instrumente. Auf einem Expertenworkshop vom Bundesamt für Naturschutz in Zusammenarbeit mit der TU Berlin sollte das Verhältnis von Eingriffsregelung und Artikel 14 CBD geklärt werden. Die Veröffentlichung der Tagungsergebnisse soll den Grundgedanken des Instruments Eingriffsregelung sowie Erfahrungen mit Inhalten und Methoden auch im internationalen Maßstab bekannt machen.