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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54580

Praktische Erfahrungen mit den ZTV Asphalt-StB 01

Autoren B. Nolle
Sachgebiete 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
11.2 Asphaltstraßen

Asphaltstraßentagung 2003 - Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe Asphaltstraßen am 20. und 21. Mai 2003 in Dresden. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2004 (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Asphaltstraßen" (FGSV, Köln) H. 36) (FGSV A 36) S. 14-16, 2 B

Wenn über praktische Erfahrungen mit den ZTV Asphalt-StB 01 gesprochen werden soll, muss zunächst ein Vergleich zu den vorhergehenden ZTV Asphalt-StB 94, Ausgabe 1994, mit Änderungen und Ergänzungen, Ausgabe 1998, gezogen werden. Dabei wird spontan und fast ausschließlich an die Einführung von Anforderungen an die Griffigkeit von Deckschichten aus Asphalt zum Zeitpunkt der Abnahme und bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung gedacht. Vor dem Hintergrund der derzeit sehr heftig geführten Diskussionen zu dem Thema "Griffigkeit" wird völlig außer Acht gelassen, dass die ZTV Asphalt-StB 01 darüber hinaus noch eine ganze Reihe von Neuerungen und Änderungen enthalten, auf die hier näher eingegangen werden soll. Durch das In-Kraft-Treten der europäischen Bitumennorm EN 12591 zum 1.6.2000 wurde die DIN 1995 ersetzt. Die DIN EN 125, die in den neuen ZTV Asphalt-StB 01 verankert wurde, enthält Bitumensorten, die zwar in etwa den DIN 1995-Sorten entsprechen, deren Produktionsspannen nun aber 8° C - bisher 5° C - beim Erweichungspunkt Ring und Kugel betragen. Nach einer freiwilligen Vereinbarung der ARBIT-Mitgliedsfirmen sollte die Produktionsspanne auf 6° C eingeengt werden. Wurde dies eingehalten, oder haben sich die von der Bitumenindustrie gelieferten Normbitumen in den letzten knapp drei Jahren verändert? Ferner wurde dem durch die Diskussion um die Griffigkeit zu Unrecht in den Hintergrund gedrängten Thema der Verformungsbeständigkeit von Asphaltbelägen in den ZTV Asphalt-StB 01 Rechnung getragen. Für Straßen der Bauklassen SV und I sowie für Verkehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen sind im Rahmen einer erweiterten Eignungsprüfung zusätzliche Prüfungen für das Mischgut der Asphaltdeckschicht und der Asphaltbinderschicht durchzuführen. Hier ist der Auftraggeber gefordert, im Sinne der Eindeutigkeit des Bauvertrages und unter Beachtung der Randbedingungen der jeweiligen Baumaßnahme anzugeben, welche Eigenschaften zu prüfen sind. Wie wird in der Baupraxis mit diesem Thema umgegangen?