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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54616

Vertragsbedingungen zur Gewährleistung internationaler Sicherheitsstandards bei der Baudurchführung von Tunneln (Orig. engl.: Writing contracts to ensure safety in international tunnelling)

Autoren J.M. Anderson
Sachgebiete 1.0 Allgemeines
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen
15.8 Straßentunnel

(Re)Claiming the Underground Space: Proceedings of the ITA World Tunnelling Congress 2003, 12-17 April 2003, Amsterdam. Lisse u. a.: Balkema, 2003, Vol. 1, S. 1139-1144, zahlr. Q

Der Begriff "Sicherheit" bezieht sich in diesem Beitrag auf die Arbeitssicherheit während der Baudurchführung und auf die Sicherheit von Personen/Anlagen, die durch den Bau beeinflusst werden, nicht auf die Verkehrssicherheit von in Betrieb befindlichen Tunneln. Das Lernen aus der Vergangenheit wird als guter Ausgangspunkt für bessere Vertragsunterlagen angesehen und heute durch eingehende Informationen über Schadensfälle beim Tunnelbau erleichtert. Ein vollständig sicheres Arbeitsfeld ist niemals möglich; vielmehr muss der Blick darauf ausgerichtet sein, zu erkennen, welche Gefahren und Risiken im jeweiligen Fall auftreten können, wie vorhandene Risiken einzugrenzen sind und welche Auswirkungen sie im Schadensfall haben können. Hierbei sollten vorhandene Richtlinien über das Verhalten bei Unfällen bekannt gemacht und beachtet werden. Bei erkennbaren Gefahren und Risiken wird dem Management empfohlen, aufzuzeigen, wie der Bauarbeiter die Risiken identifizieren kann, die zu viele Gefahren in sich bergen. Das Baustellenpersonal ist darauf zu schulen, Gefahr bringende Risiken frühzeitig wahrzunehmen. Als Vertragsparteien werden der Bauherr, der Planer/Entwurfsaufsteller und die Baufirma angesprochen. Die Bauvertragsunterlagen sollen eindeutig die Belange der Risikoerkennung und Gefahrenabwehr ausweisen. Als Beispiele werden die vertraglich festgelegten Sicherheitsvorschriften der Projekte Dublin-Hafen-Tunnel, Kopenhagen-Metro-Tunnel und Lötschberg-Eisenbahntunnel hervorgehoben.