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Detailergebnis zu DOK-Nr. 55838

Quantitative Risikoanalyse für österreichische Straßentunnel / Quantitative risk analysis for Austrian road tunnels

Autoren H. Knoflacher
P.C. Pfaffenbichler
H. Nussbaumer
Sachgebiete 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
15.8 Straßentunnel

Wien: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 2005, 128 S., zahlr. B, T, 9 Q (Schriftenreihe Straßenforschung H. 548)

Seit den großen Tunnelunfällen von Mont Blanc, Tauerntunnel und Gotthart-Tunnel ist Tunnelsicherheit verstärkt ein Thema in den Medien, bei den Tunnelbetreibern, den Politikern und den Autofahrerorganisationen. Diese Arbeit untersucht das soziale Risiko, im Tunnel aufgrund eines Brandes, einer Explosion oder durch austretende giftige Gase/Dämpfe, verursacht durch einen Unfall mit Lkw-Beteiligung, zu sterben. Daher gilt ein Hauptaugenmerk dem Lkw-Verkehr bzw. dem Transport gefährlicher Güter. Für die Berechnung dieses Risikos wird eine Software zur quantitativen Risikoanalyse (QRA), erarbeitet von OECD und PIARC, eingesetzt (Knoflacher, 2001). Neben der Quantifizierung des Risikos ist die Bewertung des Risikos von großer Bedeutung, wobei in nicht mehr tolerierbares, bedingt tolerierbares und vernachlässigbares Risiko unterschieden wird. Die Zone des "bedingt tolerierbaren Risikos" wird auch als ALARP-Zone bezeichnet ("as low as rational possible"). In dieser Zone sind Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soweit erforderlich, als sie wirtschaftlich vertretbar sind. Insgesamt wurden 13 österreichische Straßentunnel untersucht. Bei drei dieser Tunnels (Bosruck, Gleinalm, Tauern) wurde auch die Variante "Alt" (= vor der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen wie Lüftung im Brandfall) geprüft, um die Wirksamkeit dieser tunnelseitigen Maßnahmen beurteilen zu können. Neben Parametervariationen (wie Erhöhung des Verkehrs, Änderung der Zahl der Gefahrguttransporte, etc.) wurde auch die Einführung einer 150-m-Abstandsregelung für Lkw (dieser Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll auch bei zähflüssigem Verkehr bzw. bei Stau eingehalten werden) untersucht.