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Detailergebnis zu DOK-Nr. 55976

Kürzungen der Ausgleichsleistungen: Paragraph 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Autoren T. Sterzenbach
Sachgebiete 2.0 Allgemeines
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Internationales Verkehrswesen 57 (2005) Nr. 3, S. 86-89, 1 B

Angesichts der zunehmenden Knappheit öffentlicher Mittel sind in den nächsten Jahren weitere Kürzungen der staatlichen Zuwendungen für den ÖPNV nicht auszuschließen. Die Fähigkeit der Aufgabenträger, Kosten des ÖPNV zu übernehmen, wird weiter sinken. In diesem Zusammenhang gewinnt die Debatte um eine Kürzung der Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr nach Paragraph 45a PBefG noch stärker an Bedeutung. Die zur Berechnung der Ausgleichszahlungen zu ermittelnde Kennzahl "Personenkilometer" gilt seit Einführung des Paragraphen 45a PBefG im Jahr 1977 als "Stellschraube" zur Variation der Finanzmittelzufuhr. Die pauschale Kürzung der Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr nach Paragraph 45a PBefG durch das "Reformpaket" zur Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik führt zu erheblichen Ertragsminderungen im ÖPNV und macht Tariferhöhungen notwendig, die bei den Aufgabenträgern des ÖPNV nur schwer durchsetzbar sind und/oder zu nicht vertretbaren Nachfragerückgängen führen.