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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56143

DAfStB-Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN 4226-100 - Teil 1: Anforderungen an den Beton für die Bemessung nach DIN 1045-1 (Ausgabe 2004)

Autoren
Sachgebiete 9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Berlin u. a.: Beuth Verlag, 2004, 11 S., 3 B, 5 Q (Hrsg.: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStB))

Die Richtlinie ermöglicht die Herstellung von Beton bis Druckfestigkeitsklasse C30/37 in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen, der Zuordnung zu einer Alkaliempfindlichkeitsklasse und der Expositionsklasse. Bei trockenen Umgebungsbedingungen gelten, bis auf Mengenbegrenzungen, keine weiteren Auflagen. Liegen feuchte Umgebungsbedingungen vor und ist die Herkunft der rezyklierten Gesteinskörnungen nicht bekannt, muss durch ein Gutachten die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden, oder es müssen vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion ergriffen werden. Je nach Gesteinkörnungstyp und Anwendungsbereich dürfen dem Beton 25, 35 oder 45 Vol.-% rezyklierter Gesteinskörnungen größer 2 mm zugesetzt werden, wenn die Bemessung nach DIN 1045-1 erfolgen soll. Höhere Volumenanteile sind möglich, wenn die Bemessung entsprechend angepasst wird. Die Verwendung rezyklierter Brechsande ist ausgeschlossen. Wegen des durch die höhere Porosität bedingten Wassersaugens der rezyklierten Gesteinskörnungen ist im Rahmen einer erweiterten Eignungsprüfung Einflüsse auf die Konsistenz und der Feuchtgehalt der Gesteinskörnung besonders zu berücksichtigen. Neben dem eigentlichen Richtlinientext sind Erläuterungen zu den einzelnen Abschnitten abgedruckt. Für die Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen für Fahrbahndecken durch Aufbereitung von Fahrbahndeckenbeton gelten abweichend von der Richtlinie die Regelwerke der FGSV.