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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56164

Dringlichkeitsreihung von Erhaltungsmaßnahmen bei geringer Griffigkeit - Sicht einer Straßenbauverwaltung

Autoren B. Rohde
Sachgebiete 12.0 Allgemeines, Management
14.1 Griffigkeit, Rauheit

Fahrzeug und Fahrbahn - FGSV-Tagung am 4. und 5. März 2004 in Weimar. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005 (FGSV 002/79) S. 156-160

Die Griffigkeit ist eine für die Verkehrssicherheit des Straßenverkehrs maßgebende Eigenschaft von Fahrbahnen. Aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich für die Straßenbauverwaltung die Aufgabe, die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Straßenbenutzer zu treffen. Problematisch ist, dass Straßen mit geringer Griffigkeit für den Fahrer nur schwer erkennbar sind. Im Rahmen der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) wird seit 1992 u. a. die Griffigkeit auf Bundesfernstraßen gemessen, in Sachsen auch auf Staatsstraßen. Die Straßenbauverwaltung hat damit eine Grundlage, um den Erhaltungsbedarf für das Zustandsmerkmal Griffigkeit abzuschätzen. Ziel der Griffigkeitsmessungen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auch in Bezug auf die Griffigkeit ein überprüfbares Sicherheitsniveau zu definieren. Damit verbunden ist nicht nur die Verantwortung gegenüber dem Leben und der Gesundheit unserer Bürger, sondern auch ein erheblicher volkswirtschaftlicher Nutzen. Griffigkeitswerte im Bereich des Schwellenwertes können auf keinen Fall automatisch als Grenzwerte für eine nicht ausreichende Verkehrssicherheit gelten. Wenn jedoch die betreffenden Stellen auch hohe Unfallzahlen aufweisen, wird ein sofortiges Handeln erforderlich. Alle Schwachstellen sofort durch bauliche Maßnahmen zu beseitigen, ist aus organisatorischen, technischen und nicht zuletzt finanziellen Gründen nicht möglich. Es ist abzuwägen, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen durchgeführt werden können. Im Rahmen eines Forschungsauftrages ließ die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen einen theoretischen Ansatz für ein neues Verfahren zur Dringlichkeitsreihung von Erhaltungsmaßnahmen bei geringer Griffigkeit entwickeln. Das Ergebnis liegt nun vor. Damit ist eine bessere Grundlage für die Erkennung und Behebung griffigkeitsbedingter Mängel im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit geschaffen worden.