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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56496

Anrechnung von Flugasche bei Betonen für Innenschalen von Straßentunneln

Autoren W.-D. Friebel
W. Brameshuber
R. Pierkes
Sachgebiete 15.8 Straßentunnel

Beton 55 (2005) Nr. 7+8, S. 348-353, 5 B, 2 T, 9 Q

Bisher erlaubte es das Regelwerk nicht, bei den Expositionsklassen XF2 und XF4 Flugasche auf den Zementgehalt und den Wasserzementwert anzurechnen. Erfahrungen mit Beton für Tunnelinnenschalen zeigen jedoch, dass Flugaschebetone bei Anrechnung des Zusatzstoffs auf den Wasserzementwert einen ausreichenden Widerstand gegen Frost und Tausalz in der Expositionsklasse XF2 aufweisen können. In einem Forschungsvorhaben sollten diese praktischen Erfahrungen untermauert werden. Es wurden Betone, bei denen Flugasche auf den Mindestzementgehalt und mit k = 0,4 auf den Wasserzementwert angerechnet wurde, mit einem normgemäß zusammengesetzten Portlandzementbeton ohne Flugasche durch Bestimmung des kritischen Wassersättigungsgrads nach dem Verfahren von Fagerlund verglichen. Ein vereinfachter Nachweis der Gleichwertigkeit der Flugaschebetone mit dem Referenzbeton für die Expositionsklasse XF2 konnte auch durch eine vergleichende Betrachtung ihrer kapillaren Sättigungsgrade geführt werden. Das Verfahren wurde bereits in einem Pilotprojekt in zwei Straßentunneln in Hessen angewendet.