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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56509

Luftreinhalteplanung bei der Straßenplanung (Urteil des BVerwG vom 23.2.2005 - AZ 4 A 5/04)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 24 (2005) Nr. 7, S. 803-811

Die Grenzwerte der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität sind bei der Planung einer neuen Bundesfernstraße zwar zu beachten; es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Einhaltung der Grenzwerte Vorhaben-bezogen sicherzustellen. Vielmehr reicht es aus, dass die Möglichkeit besteht, die Einhaltung der Grenzwerte später im Wege der Luftreinhalteplanung sicherzustellen.