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Detailergebnis zu DOK-Nr. 57046

Vielschichtigkeit der Umweltprüfung in der Bauleitplanung: verfahrensmäßige und inhaltliche Abschichtung

Autoren M. Kaspar
Sachgebiete 0.10 Dokumentation
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

UVP-Report 19 (2005) Nr. 5, S. 242-248, 6 B, zahlr. Q

Mit der Zielsetzung der Schaffung eines hohen Umweltschutzniveaus versteht sich die UP nicht nur als Prüf-, sondern auch als verfahrensbegleitendes Planungsinstrument, welches zur Optimierung der Planung unter Umweltaspekten beitragen soll. Die UP bündelt die bisherigen Fachbeiträge zur Umweltvorsorge und Umweltfolgenbewältigung, zur Verträglichkeit mit Schutzgebieten und zur Grünordnung in einem einheitlichen Verfahren. Die Vielschichtigkeit bei der Berücksichtigung und Gewichtung der umweltrelevanten Abwägungsbelange ist jedoch geblieben und bedarf immer einer planbezogenen differenzierten Betrachtung. Vor diesem Hintergrund kommt dem Scoping-Prozess eine zentrale Bedeutung zu. Bei der verfahrensmäßigen Ausgestaltung des Scoping lässt der Gesetzgeber einen breiten Spielraum. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht zu dokumentieren. Für eine vertiefende Sachverhaltsermittlung sind ggf. separate Fachbeiträge abzufassen, aus denen der Umweltbericht gespeist wird. Bei der Ausgestaltung der "Abschichtungsregel" des § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist zwischen Angebotsplanung und vorhabenbezogener Planung zu differenzieren. Die vorgabenbezogene Planung erfolgt in der Regel im Detaillierungsgrad des Bebauungsplans. Entgegen der Angebotsplanung erfolgt die inhaltliche Abschichtung bei der vorhabenbezogenen Planung von unten nach oben.