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Detailergebnis zu DOK-Nr. 57866

Cannabis und Verkehrssicherheit: Mangelnde Fahreignung nach Cannabiskonsum: Leistungsdefizite, psychologische Indikatoren und analytischer Nachweis (Schlussbericht zum BASt FE 82.238/2002)

Autoren C.P. Müller
B. Topic
J.P. Huston
Sachgebiete 6.0 Allgemeines
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Düsseldorf: Institut für Physiologische Psychologie, Heinrich-Heine-Universität / Heidelberg: Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Klinikum der Universität Heidelberg, 2005, 210 S., zahlr. B, T, Q

Die Einnahme von Cannabis wird in Anlage 4 der FeV als ein "Mangel" aufgeführt, der Zweifel an der Fahreignung auslösen kann. Bei regelmäßigem Konsum wird die Fahreignung ausgeschlossen, während bei gelegentlichem Cannabiskonsum unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. der Trennung von Konsum und Fahren, die Fahreignung gegeben ist. Der erste Teil der vorliegenden Studie ist eine kritische Bestandsaufnahme des aktuellen wissenschaftlichen State-of-the-art der verkehrssicherheitsrelevanten psychologischen Folgen des gelegentlichen und regelmäßigen Cannabiskonsums. Im zweiten Teil wurde die Cannabinoid-Plasmakonzentration von 1 440 Personen, die im Straßenverkehr auffällig waren oder durch Stichprobenkontrollen herausgezogen wurden, mit den polizeilichen und ärztlichen Einschätzungen des Beeinträchtigungsgrads dieser Personen verglichen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine Unterteilung in regelmäßige und gelegentliche Cannabiskonsumenten bezüglich einer Fahreignungsbeurteilung weder nach den Ergebnissen der detaillierten Analyse der vorhandenen Forschungsliteratur zu neuropsychologischen und psychiatrischen Effekten von Cannabiskonsum, noch nach den Ergebnissen der polizeilichen und ärztlichen Einschätzung des Beeinträchtigungsgrads von Cannabiskonsumenten gerechtfertigt ist.