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Detailergebnis zu DOK-Nr. 58194

AKR-Prüfverfahren - Vergleichbarkeit und Praxis-Relevanz / ASR methods - compareability and practical relevance (Teile 1 und 2)

Autoren E. Siebel
M. Böhm
I. Borchers
Sachgebiete 9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk
9.5 Naturstein, Kies, Sand

Beton 56 (2006) Nr. 12, S. 599-604, 9 B, 16 Q / 57 (2007) Nr. 1+2, S. 63-67, 19 B, 3 T, 16 Q

In den vergangenen Jahren sind einige Schäden an Betonfahrbahndecken aufgetreten, die auf reaktive Gesteinskörnungen, die bisher in der Alkali-Richtlinie nicht enthalten waren, zurückgeführt werden konnten. Die auf Veranlassung der Industrie vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegebenen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2005 und Nr. 12/2006 fordern deshalb für einige gebrochene Gesteinskörnungen und Betonzusammensetzungen, die in Betonfahrbahndecken eingesetzt werden sollen, ein Gutachten hinsichtlich der Gefahr einer schädigenden AKR von hierfür anerkannten PrüfstelIen. Weiterhin wurde der Alkaligehalt der Straßenbauzemente weiter begrenzt. In den Entwurf der Alkali-Richtlinie wurden diese Forderungen des Rundschreibens übernommen. Ein wesentlicher Bestandteil der Alkali-Richtlinie ist die Prüfung und Überwachung der Gesteinskörnungen. In dem vorliegenden Entwurf wurden erstmals Schnellprüfverfahren aufgenommen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Eignung spezieller Betonzusammensetzungen durch einen Gutachter anhand von Performance-Prüfungen beurteilt werden kann. Im Forschungsinstitut der Zementindustrie wurden umfangreiche Untersuchungen zu den einzelnen Prüfverfahren zur Feststellung der Alkalireaktivität von Gesteinskörnungen und zur Bewertung von Betonzusammensetzungen in sogenannten Performance-Prüfungen durchgeführt und die Ergebnisse mit den Erfahrungen aus Auslagerungsversuchen und aus der Praxis verglichen. Die Untersuchungen müssen fortgesetzt werden, um die Eignung von Gesteinskörnungen und Betonen für bestimmte Bauteile besser beurteilen zu können und sie einerseits nicht unnötig von der Verwendung auszuschließen sowie andererseits die Sicherheit der Betonbauweise zu gewährleisten.